Marktwertermittlung

Ob etwas billig oder teuer ist, hängt davon ab, ob man es kaufen oder verkaufen möchte.

– Deutsches Sprichwort

Das Kurzgutachten ist ideal geeignet, um preiswert und einfach den Wert einer Immobilie von einem Sachverständigen ermitteln zu lassen. Der Anlass für ein Kurzgutachten ist meist

  • Hilfe beim Verkauf oder Ankauf einer Immobilie
  • Scheidung
  • Regelung von Erbangelegenheiten
  • Schenkungen
  • Vermögensübersicht
  • Plausibilisierung von angesetzten Wertangaben (insbesondere interessant für Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)

Bei einem Kurzgutachten wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das zu bewertende Objekt genau kennt. Daher kann im Kurzgutachten auf eine ausführliche Objekt- oder Baubeschreibung verzichtet werden. Ebenso wird die Darstellung der Makro- und Mikrolage einfacher zusammengefasst.

Dennoch erfüllt das Kurzgutachten sämtliche gesetzlichen Vorgaben und branchenübliche Standards nach  § 194 BauGB (Baugesetzbuch). Auch Eintragungen von Rechten und Pflichten (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) werden bei der Berechnung des Verkehrswerts berücksichtigt.

Verschaffen Sie sich Klarheit!